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  • AutorenbildDr. Kerstin Gröhn

Überraschende Wende im Catering-Verfahren: Hamburg knickt ein

Die Catering-Branche steht buchstäblich mit dem Rücken zur Wand. Gerade in Hamburg sind – anders als in den anderen Bundesländern – nach wie vor so gut wie keine Veranstaltungen erlaubt. Die TAFELSPITZ GmbH Full Service Catering ist nach einer langen Phase des Abwartens vorgeprescht und hat beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Damit sollte erreicht werden, dass zumindest Veranstaltungen bis 96 bzw. 48 Personen durchgeführt werden dürfen. Dies wiederum auf der Grundlage eines detaillierten Hygienekonzeptes. Der Geschäftsführer Alexander Brückmann: „Wir wären sogar bereit, jeden einzelnen Gast einem Schnelltest zu unterziehen.


Das Verwaltungsgericht wies den Antrag ab. Rechtsanwältin Dr. Gröhn, die die Fa. Tafelspitz mit ihrem Kollegen Dr. Hellmann-Sieg vertritt: „Es war von vornherein klar, dass diese Sache erst vom Oberverwaltungsgericht entschieden wird.“ Nachdem Beschwerde eingelegt worden ist, nunmehr die Überraschung: Offenbar unter dem Druck des Verfahrens kündigt Hamburg eine deutliche Kurskorrektur an. Am Ende eines Schriftsatzes an das Oberverwaltungsgericht teilt Hamburg lapidar mit, dass der Senat im Begriff ist, die hier strittige Regelung in der Coronaverordnung „zum 01.07.2020 substantiell abzuändern“. Alexander Brückmann: „Hamburg will offenbar einer Niederlage zuvorkommen – sei's drum: Das ist ein wichtiges Signal für die Veranstaltungen in Hamburg insgesamt!

Unverständlich bleibt es allerdings, warum sich Hamburg außerstande sieht, Details zu nennen. Dr. Ulf Hellmann Sieg: „In einer Zeit, in der es um jeden Tag geht, ist ein solches taktisches Geplänkel unerträglich. Die Planungssicherheit, die aufgrund des üblichen Vorlaufs der meisten Veranstaltungen für die Branche dringend erforderlich ist, wird hier bewusst verweigert.

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