WIRTSCHAFT
Die Führung oder Gründung eines Unternehmens berührt das Recht in vielfältiger Weise. Neben der erforderlichen Kenntnis einzuhaltender Anforderungen und Abläufe wirft jeder Unternehmenskontext Fragen auf, deren rechtliche Analyse für die Ausarbeitung der strategisch richtigen Entscheidung erforderlich ist. Ob Unternehmenskauf, Fragen zur konkreten Gesellschaftsform, oder Umgang mit Ihren Arbeitnehmern – bei uns werden Sie mit Ihrem Unternehmen umfassend betreut.
Wir gestalten nach Ihren unternehmerischen Interessen Ihre Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sollten bei einer Vertragsabwicklung Komplikationen auftreten, übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Erfüllungsansprüchen, oder solchen des Leistungsstörungsrechts.
Wir begleiten Sie gerne bei der Einholung öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse oder Gestattungen und beraten Sie während Ihrer gesamten unternehmerischen Tätigkeit auch in steuerrechtlichen Fragen.
ARBEIT
Das Arbeitsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer und Betriebsräte auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.
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Gemeinsam mit Ihnen suchen wir Lösungen, die Ihren Interessen wirklich gerecht werden. Im Streitfall vertreten wir Sie in Verhandlungen und vor allen deutschen Arbeitsgerichten – einschließlich des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt.
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FAMILIE
Im Familienrecht beraten wir Sie in allen Fragen rund um die Ehe oder nichteheliche Lebensgemeinschaft und Fragen des Kindschaftsrechts.
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Ob Scheidung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinn, Auseinandersetzungen rund um das Familienheim oder sonstige Vermögensauseinandersetzungen, Sorgerecht/Umgangsrecht, familienrechtliche Fragen rund um das Steuerrecht - bei uns sind Sie auch in schwierigen Zeiten in guten Händen.
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Wir bieten Ihnen fachanwaltliche Unterstützung bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen einschließlich der Begleitung einer Mediation. Selbstverständlich vertreten und begleiten wir Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den Familiengerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
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BAUEN + IMMOBILIEN
Sei es beim Bau des Eigenheims, von Industrie- und Gewerbeanlagen oder sei es beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung in einer WEG – als Eigentümer einer Immobilie gibt es viel zu beachten. Wir betreuen Sie als Eigentümer sowohl in allen öffentlich-rechtlichen als auch privatrechtlichen Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie.
In unserer Beratung zum öffentlichen Baurecht klären wir mit Ihnen, ob und wie Sie die erforderlichen (Bau-) Genehmigungen erhalten. Zudem prüfen wir für Sie alle gegebenenfalls vorhandenen oder erforderlichen Belastungen des Grundeigentums und stehen Ihnen in denkmalschutz- und nachbarrechtlichen Fragen zur Seite.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des privaten Baurechts. Wir entwerfen und prüfen Ihre Grundstückskaufverträge oder Bauverträge. Die Betreuung von Bauplanungen, Baudurchführungen und Abrechnungen von Bauvorhaben gehört ebenfalls zu unseren ständigen Aufgaben.
PLANUNG + UMWELT
Eine gelungene Stadt- und Infrastrukturplanung ist die Grundlage für das Funktionieren der Gesellschaft und ihrer wirtschaftlichen Prozesse. Belange der Umwelt sind dabei ebenso zu beachten, wie die Anforderungen an moderne Wohnbedürfnisse und die Belange der Wirtschaft. Ob Wohnen, Einzelhandelsansiedlung, Verkehrs- oder Energieversorgungsinfrastruktur, Gewerbe oder Industrie, ob Genehmigung, Bebauungsplanung oder Planfeststellung – wir sind Ihre Begleiter im Planungsverfahren, und falls erforderlich im gerichtlichen Prozess.
Wir vertreten private Bauherrn und kleine und mittlere Unternehmen ebenso, wie Kommunen, betroffene Nachbarn, Grundstückseigentümer oder Bürgerinitiativen. Wir kennen alle Seiten, bringen über den Denkmal- bis zum Artenschutz unsere differenzierte Expertise mit und stehen Ihnen je nach Komplexität des Vorhabens und persönlichem Wunsch einzeln oder mit mehreren Anwälten im Team zur Verfügung.
MIETE + WOHNUNGSEIGENTUM
Vermieter von Wohnungen, Mieter und Vermieter von Geschäftsräumen, Parteien eines Landpachtvertrages, Wohnungseigentümer, WEG-Verwalter, Makler und Hausverwalter finden bei uns Rat und Beistand in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Immobilie und ihre Nutzung, Verwaltung und Veräußerung.
STEUERN + STEUERSTRAFVERTEIDIGUNG
Das Steuerrecht durchdringt sämtliche Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Seine Komplexität nimmt beständig zu. Wir berücksichtigen steuerliche Aspekte bei der Gestaltung Ihrer Rechtsbeziehungen, vertreten Sie in Streitfällen gegenüber dem Finanzamt und übernehmen Ihre Beratung und Verteidigung in Steuerstrafsachen. Bei Bedarf arbeiten wir gerne mit Ihrem steuerlichen Berater zusammen - und wenn Sie selbst in einem steuerberatenden Beruf tätig sind, übernehmen wir die Beratung und Verteidigung Ihrer Mandanten in Steuerstrafsachen, sowie in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihnen die Begleitung förmlicher Verfahren im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich.
ERBEN
Im Erbrecht beraten wir Sie in allen Fragen rund um den Erbfall und die lebzeitige Vermögensplanung und Gestaltung.
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Ob Erbauseinandersetzung, Erstellung von Nachlassverzeichnissen und Erbscheinsanträgen, Pflichtteilsrecht, Vermächtnisse, Auseinandersetzungen rund um die Nachlassimmobilie sowie erbrechtliche Fragen rund um das Steuerrecht – bei uns sind Sie auch in schwierigen Zeiten in guten Händen. Wir suchen stets auch nach einvernehmlichen Lösungen, – gerne auch im Rahmen einer Mediation – um für Sie nach einen schwierigen Verlust zusätzliche Belastungen durch Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
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Selbstverständlich vertreten und begleiten wir Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den Amts- und Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
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Darüber hinaus beraten wir Sie bei der lebzeitigen Vermögensplanung und Übertragung, der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Hofübergabeverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
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Auch bei der Gestaltung und Abwicklung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten und nach dem Erbfall stehen wir Ihnen zur Verfügung.