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ZUR PERSON

Dr. Kerstin Gröhn ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und vorrangig im Bau-, Umwelt- und Planungsrecht tätig.

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ZUR PERSON

Dr. Ulf Hellmann-Sieg ist Partner der Kanzlei und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist vorrangig im Bau-, Umwelt- und Planungsrecht tätig.

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VITA

Seit 1995 Rechtsanwalt bei Klemm & Partner, seit 1996 Partner

1993 Promotion zum Fachplanungsrecht

Seit März 2019 zugleich stv. Mitglied des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein

Mitgliedschaften:

Vorstand Grundeigentümerverein im Bezirk Bergedorf e.V.

Vorstand Hamburger Grundeigentümerverband

 

Denkmalverein Hamburg e.V.

Hamburgischer Anwaltverein (HAV) e.V. und Arge Verwaltungsrecht im HAV

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

SEMINARE

Unser Rechtswissen ist kein geheimes Herrschaftswissen!

 

Unsere Anwälte im Verwaltungsrecht sind regelmäßig als Dozenten in Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen tätig.

Gerne bieten wir für Unternehmen oder Behörden auch Inhouse-Schulungen zu speziellen Themen an.

Einen Überblick über die aktuellen Seminartätigkeiten finden Sie hier.

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"Neue Gesetze - neue Schwierigkeiten: Mit dem Artikelgesetz vom 03.08.2001 verändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungsverfahren", in: Marktübersicht Windenergie 2002, S. 26 ff.

 

"Raumordnung contra kommunale Bauleitplanung - Wer bestimmt über die Standorte von Windturbinen?", in: Neue Energie 2001, S. 118 ff

 

"Das gemeindliche Vorkaufsrecht und seine Wirkung auf den bereits bestehenden notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück", gemeinsam mit Ulrich Smeddinck, in: Baurecht 1999, S. 122 ff

 

Mitautor des von Jarass/Ruchay/Weidemann herausgegebenen Kommentars zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG); Kommentierung des § 32 (betreffend die Genehmigung von Deponien) und des § 49 (betreffend die Transportgenehmigung)

 

"Allgemeine planungsrechtliche Anforderungen bei der Nutzung des Bodens", in: Franzius/Wolf/Brandt, Handbuch der Altlastensanierung, 2. Auflage

 

"Die Nachbaranfechtung von Baugenehmigungen in der Rechtsprechung der Hamburger Verwaltungsgerichte", gemeinsam mit Hans-Jürgen Ermisch, in: Hamburger Grundeigentum 1995, S. 270 ff (1. Teil), S. 310 ff (2. Teil)

 

Anmerkung zum Urteil des VGH München vom 09.02.1993 betreffend den Drittschutz bei Planungsentscheidungen, ZUR 1994, S. 84 f

 

"Die Schutzauflage im Fachplanungsrecht", Lit-Verlag, Münster, Hamburg, Diss. 1994

 

"Zum Problem der vergessenen Schutzauflagen - am Beispiel des Flughafens München II", in: Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 1993, S. 61 ff

 

Anmerkung zum Urteil des VG Bremen vom 29.01.1992 betreffend den Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen, in: Informationsdienst Umweltrecht (IUR) 1992, S. 239 ff

SCHWERPUNKTE

Unser Team im Verwaltungsrecht berät Vorhabenträger, Gemeinden, Nachbarn und Vereinigungen in allen Arten von  baurechtlichen und umweltrechtlichen Verfahren sowie Projekten der Planfeststellung.

Besondere persönliche Schwerpunkte von Dr. Ulf Hellmann-Sieg liegen dabei unter anderem in der Ansiedlung von Einzelhandelsprojekten und der Errichtung von Windenergieanlagen.

KONTAKT

Telefon: 040 / 72 54 09 - 21

Fax: 040 / 72 54 09 - 99

E-Mail: hellmann-sieg@klemmpartner.de

Fachangestellte:

Michaela Liebholdt

Telefon: 040 / 72 54 09 - 23

liebholdt@klemmpartner.de

Marta Kosenitzky

Telefon: 040 / 72 54 09 - 32

kosenitzky@klemmpartner.de

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"Das neue Denkmalschutzrecht – ein Fehlstart nach Maß", Hamburger Grundeigentum 2013, Juli-Heft

 

"Das Ende des Repräsentationsgedankens im Fachplanungsrecht", BauR 2013, 552, gemeinsam mit Kerstin Gröhn

 

"Wiederkaufsrechte: Jetzt ist der BGH gefordert". in: Hamburger Grundeigentum 2010, 419

 

"Rechtzeitig einmischen - Sanierungsgebiete", mit RA Lange in: Hamburger Grundeigentum 2010, S. 52.

 

"Der Wohnungseigentümer als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baurechts", BauR 2010, S. 400 - 411 (gemeinsam mit Kerstin Gröhn)

 

"Zur Klagebefugnis eines vormerkungsberechtigten Grundstückskäufers gegen Planfeststellungsbeschlüsse und im Bauplanungsrecht", BauR 2009, S. 935 (gemeinsam mit Kerstin Gröhn)

 

"Gartenbaubetriebe als begünstigte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB", NordÖR 2008, S. 369 - 373 (gemeinsam mit Kerstin Gröhn)

 

"Fantasievoll definierte Ertragsziele" , Interview in: Fondszeitung, Umwelt & Energie 2008, S. 10 f

 

"Lange Haftung, Zur Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen", Neue Energie 2007, S. 79 – 80

 

"Wiederkaufsrechte der Freien und Hansestadt Hamburg - Keine unbegrenzte Geltung", zu BGH , Urt. v. 21.07.2006 - V ZR 252/05 - , in: Hamburger Grundeigentum, 2006, S. 372

 

Neue Hamburgische Bauordnung - HBauO 2006: Synopse mit Gesetzesbegründung und Anmerkungen, Hamburg 2006/ mit Hans-Jürgen Ermisch/ Gero Tuttlewski

 

"Senat beschließt Änderung des Denkmalschutzgesetzes", Hamburger Grundeigentum 2006, S. 89

 

"Erfolgreicher Kampf gegen die Rumpeltorte - Verkehrslärm durch Verkehrsberuhigung", Hamburger Grundeigentum 2005, Seite 214 - mit RA Gero Tuttlewski

 

Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 30.06.2004 (Az. 4 C 9/03), in: Fondszeitung vom 26.08.2004

 

Mitautor des Dossiers der Fondszeitung zum 5. Bauherrenerlass, März 2004

 

"Windfonds im Rechtsstreit", in: Fondszeitung vom 11.12.2003, S. 9 ff

 

"Der wehrhafte Anleger - Durchsetzung von Prospekthaftungsansprüchen", in: Neue Energie 2003, S. 90 ff.

 

"EU-Richtlinie stellte die Windbranche vor neue Probleme", in: Fondszeitung vom 30.10.2003, S. 15 ff.


 

VERÖFFENTLICHUNGEN

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