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ZUR PERSON

Dr. Kerstin Gröhn ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und vorrangig im Bau-, Umwelt- und Planungsrecht tätig.

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ZUR PERSON

Dr. Ulf Hellmann-Sieg ist Partner der Kanzlei und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist vorrangig im Bau-, Umwelt- und Planungsrecht tätig.

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VITA

Seit 1995 Rechtsanwalt bei Klemm & Partner, seit 1996 Partner

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1993 Promotion zum Fachplanungsrecht

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Seit März 2019 zugleich  stv. Mitglied des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein

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Mitgliedschaften:

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Vorstand Grundeigentümerverein im Bezirk Bergedorf e.V.

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Vorstand Hamburger Grundeigentümerverband

 

Denkmalverein Hamburg e.V.

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GfU - Gesellschaft für Umweltrecht e.V.​

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Hamburgischer Anwaltverein (HAV) e.V. und Arge Verwaltungsrecht im HAV

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Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

SEMINARE

Unser Rechtswissen ist kein geheimes Herrschaftswissen!

 

Unsere Anwälte im Verwaltungsrecht sind regelmäßig als Dozenten in Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen tätig.

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Gerne bieten wir für Unternehmen oder Behörden auch Inhouse-Schulungen zu speziellen Themen an.

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Einen Überblick über die aktuellen Seminartätigkeiten finden Sie hier.

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"Neue Gesetze - neue Schwierigkeiten: Mit dem Artikelgesetz vom 03.08.2001 verändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungsverfahren", in: Marktübersicht Windenergie 2002, S. 26 ff.

 

"Raumordnung contra kommunale Bauleitplanung - Wer bestimmt über die Standorte von Windturbinen?", in: Neue Energie 2001, S. 118 ff

 

"Das gemeindliche Vorkaufsrecht und seine Wirkung auf den bereits bestehenden notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück", gemeinsam mit Ulrich Smeddinck, in: Baurecht 1999, S. 122 ff

 

Mitautor des von Jarass/Ruchay/Weidemann herausgegebenen Kommentars zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG); Kommentierung des § 32 (betreffend die Genehmigung von Deponien) und des § 49 (betreffend die Transportgenehmigung)

 

"Allgemeine planungsrechtliche Anforderungen bei der Nutzung des Bodens", in: Franzius/Wolf/Brandt, Handbuch der Altlastensanierung, 2. Auflage

 

"Die Nachbaranfechtung von Baugenehmigungen in der Rechtsprechung der Hamburger Verwaltungsgerichte", gemeinsam mit Hans-Jürgen Ermisch, in: Hamburger Grundeigentum 1995, S. 270 ff (1. Teil), S. 310 ff (2. Teil)

 

Anmerkung zum Urteil des VGH München vom 09.02.1993 betreffend den Drittschutz bei Planungsentscheidungen, ZUR 1994, S. 84 f

 

"Die Schutzauflage im Fachplanungsrecht", Lit-Verlag, Münster, Hamburg, Diss. 1994

 

"Zum Problem der vergessenen Schutzauflagen - am Beispiel des Flughafens München II", in: Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 1993, S. 61 ff

 

Anmerkung zum Urteil des VG Bremen vom 29.01.1992 betreffend den Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen, in: Informationsdienst Umweltrecht (IUR) 1992, S. 239 ff

SCHWERPUNKTE

Unser Team im Verwaltungsrecht berät Vorhabenträger, Gemeinden, Nachbarn und Vereinigungen in allen Arten von  baurechtlichen und umweltrechtlichen Verfahren sowie Projekten der Planfeststellung.

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Besondere persönliche Schwerpunkte von Dr. Ulf Hellmann-Sieg liegen dabei unter anderem in der Ansiedlung von Einzelhandelsprojekten und der Errichtung von Windenergieanlagen.

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KONTAKT

Telefon: 040 / 72 54 09 - 21

Fax: 040 / 72 54 09 - 99

E-Mail: hellmann-sieg@klemmpartner.de

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Fachangestellte:

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Michaela Liebholdt

Telefon: 040 / 72 54 09 - 23

liebholdt@klemmpartner.de

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Marta Kosenitzky

Telefon: 040 / 72 54 09 - 32

kosenitzky@klemmpartner.de

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"Das neue Denkmalschutzrecht – ein Fehlstart nach Maß", Hamburger Grundeigentum 2013, Juli-Heft

 

"Das Ende des Repräsentationsgedankens im Fachplanungsrecht", BauR 2013, 552, gemeinsam mit Kerstin Gröhn

 

"Wiederkaufsrechte: Jetzt ist der BGH gefordert". in: Hamburger Grundeigentum 2010, 419

 

"Rechtzeitig einmischen - Sanierungsgebiete", mit RA Lange in: Hamburger Grundeigentum 2010, S. 52.

 

"Der Wohnungseigentümer als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baurechts", BauR 2010, S. 400 - 411 (gemeinsam mit Kerstin Gröhn)

 

"Zur Klagebefugnis eines vormerkungsberechtigten Grundstückskäufers gegen Planfeststellungsbeschlüsse und im Bauplanungsrecht", BauR 2009, S. 935 (gemeinsam mit Kerstin Gröhn)

 

"Gartenbaubetriebe als begünstigte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB", NordÖR 2008, S. 369 - 373 (gemeinsam mit Kerstin Gröhn)

 

"Fantasievoll definierte Ertragsziele" , Interview in: Fondszeitung, Umwelt & Energie 2008, S. 10 f

 

"Lange Haftung, Zur Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen", Neue Energie 2007, S. 79 – 80

 

"Wiederkaufsrechte der Freien und Hansestadt Hamburg - Keine unbegrenzte Geltung", zu BGH , Urt. v. 21.07.2006 - V ZR 252/05 - , in: Hamburger Grundeigentum, 2006, S. 372

 

Neue Hamburgische Bauordnung - HBauO 2006: Synopse mit Gesetzesbegründung und Anmerkungen, Hamburg 2006/ mit Hans-Jürgen Ermisch/ Gero Tuttlewski

 

"Senat beschließt Änderung des Denkmalschutzgesetzes", Hamburger Grundeigentum 2006, S. 89

 

"Erfolgreicher Kampf gegen die Rumpeltorte - Verkehrslärm durch Verkehrsberuhigung", Hamburger Grundeigentum 2005, Seite 214 - mit RA Gero Tuttlewski

 

Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 30.06.2004 (Az. 4 C 9/03), in: Fondszeitung vom 26.08.2004

 

Mitautor des Dossiers der Fondszeitung zum 5. Bauherrenerlass, März 2004

 

"Windfonds im Rechtsstreit", in: Fondszeitung vom 11.12.2003, S. 9 ff

 

"Der wehrhafte Anleger - Durchsetzung von Prospekthaftungsansprüchen", in: Neue Energie 2003, S. 90 ff.

 

"EU-Richtlinie stellte die Windbranche vor neue Probleme", in: Fondszeitung vom 30.10.2003, S. 15 ff.


 

VERÖFFENTLICHUNGEN

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