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  • AutorenbildDr. Ulf Hellmann-Sieg

Neue Bauordnung für Schleswig-Holstein

Bauordnungsrecht ist Ländersache. Zwar orientieren sich die Bauordnungen der Länder oftmals an der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz. Seitens der Bauherren, insbesondere der Wohnungswirtschaft, wird jedoch beklagt, dass unter- schiedliche Anforderungen Planungs- und Realisierungsprozesse für Entwurfsverfasser, Bauherren und Investoren behindern. Auch Schleswig-Holstein will seine Bauordnung weiter angleichen- allerdings nicht vollständig.


Zum Gesetzesentwurf

drucksache-19-02575
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