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  • AutorenbildDr. Kerstin Gröhn

Eilantrag gegen Hamburger Sperrstunde eingereicht

Aktualisiert: 3. Apr.

In der letzten Woche hat der Hamburger Senat eine Sperrstunde für die gesamte Gastronomie in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag verhängt, um der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie Einhalt zu gebieten. Für die Gastwirte in ganz Hamburg, aber insbesondere für die Barbetreiber auf St. Pauli, kommt dies einer Betriebsschließung gleich. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2020 (14 L 422/20) die Berliner Sperrstunde gekippt und festgehalten, dass „das Infektionsumfeld Gaststätte nach den derzeitigen Erkenntnissen nur eine untergeordnete Rolle im Infektionsgeschehen spielt“ und der Berliner Senat keine gegenteiligen wissenschaftlichen Aussagen vorgebracht hatte. Auch in Hamburg hat der Verordnungsgeber diesen massiven Eingriff in Wirtschaftsgrundrechte im Hinblick auf die Wirksamkeit zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bislang nicht dargelegt oder erläutert. Aus diesem Grund haben nun unter anderem die Betriebe Thomas Read, Frieda B., 20up Bar, Willis Bierstube und andere Gaststätten des Hotel Hafen Hamburg und des Empire Riverside Hotel, vertreten durch die Kanzlei Klemm & Partner, die Öffnung ihrer Betriebe auch nach 23 Uhr gerichtlich beantragt. Die Antragsteller verstehen sich als „Stellvertreter für die gesamte Branche auf St. Pauli und drum herum“.

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