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  • AutorenbildDr. Kerstin Gröhn

BSW will demnächst neuen Rahmenplan für den Diebsteich vorstellen

Aktualisiert: 3. Apr. 2023

Vor gut drei Jahren hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) die künftige Nutzung des Areals östlich der S-Bahn-Haltestelle Diebsteich mit einem sogenannten "städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplan" angestoßen. Dieser Rahmenplan hat selbst zunächst nur die Wirkung eines vorbereitenden Konzepts, bietet als solches aber faktisch die Grundlage für kommende Bebauungspläne, bei deren Aufstellung der Rahmenplan zu berücksichtigen ist, § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.


Das Gebiet entspannt sich von der ehemaligen Paketpost am Kaltenkircher Platz, der METRO-Fläche, über den Lunapark bis zum ThyssenKrupp-Areal. Geplant ist, die Prägung mit Sport- und Erholungsflächen zu erhalten und zusätzlich einen Kulturschwerpunkt für Musik und Film zu schaffen. Damit soll sowohl die aktuelle Nutzung aufgewertet als auch ein Angebot für die "Neue Mitte Altona" entstehen - neue Wohnquartiere sind nicht geplant. Hamburgs Oberbaudirektor Höing verspricht außerdem: "Hier soll keine ganz neue, ‚geschleckte‘ Welt entstehen!“.

Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich bereits in Werkstätten und Online-Beteiligungsaktionen einbringen. Wie das Ergebnis aussehen wird, zeigt sich jetzt. Die eigentlich für Juni geplante Vorstellung des finalen Rahmenplans soll am Freitag, 11. September 2020, stattfinden. Es ist zu erwarten, dass die Inhalte des Rahmenplans dann in einzelnen Bebauungsplänen zeitnah umgesetzt werden. Dabei wird nicht nur der geplanten Nutzungsmix, sondern auch der Anschluss des neuen Fernbahnhofs und erweiterten S-Bahnhofs Diebsteich an eine noch zu schaffende ÖPNV-Struktur die Stadt vor weitere Herausforderungen stellen. Die Bebauungsplanverfahren bieten erneute Beteiligungsmöglichkeiten, in denen es dann um die konkrete Ausgestaltung und konkret betroffene Rechte von EigentümerInnen oder PlangebietsnachbarInnen gehen wird. Auch, wer sich jetzt schon beteiligt hat, sollte dies also im Auge behalten. Bereits abgegebene Stellungnahmen gelten für das formalisierte Bebauungsplanverfahren nicht fort.

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