Ausschluss aus Anglerverband unwirksam

Die von Rechtsanwalt Markus Illmer vertretenen Anglerfreunde-Nord e.V. haben im Rechtsstreit um ihren Ausschluss aus ihrem Anglerverband ein Anerkenntnisurteil zu ihren Gunsten erwirkt. Das Landgericht Hamburg stellte am 27. Oktober 2026 fest, dass die Mitgliedschaft weder durch den entsprechenden Vorstandsbeschluss, noch durch einen ebenfalls gefassten Ehrenratsbeschluss beendet wurde.
Beide Ausschlussbeschlüsse waren in formeller wie auch in materieller Hinsicht
fehlerhaft (Az. 330 O 287/24).
Damit besteht die über die Verbandsmitgliedschaft vermittelten Möglichkeiten, Verbandsgewässer zu nutzen, für den Verein fort und eine wesentliche Grundlage des Vereinslebens konnte gesichert werden.


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