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  • AutorenbildDr. Kerstin Gröhn

Allgemeines Corona-Veranstaltungsverbot in Hamburg auf dem Prüfstand

Die Event- und Cateringbranche ist eine der ersten Branchen, die nach Ausbruch der Coronapandemie durch Restriktionen quasi lahmgelegt wurde und eine der letzten, die „nach Corona“ wieder in Fahrt zu kommen scheint. Alle Bundesländer haben mehr oder weniger strikte Beschränkungen in ihren Corona-Regelungen aufgenommen und insbesondere die Teilnehmeranzahl begrenzt. Die Bandbreite reicht dabei aktuell von einer Zulässigkeit geschlossener Gesellschaften bis 30 Personen (Mecklenburg-Vorpommern) bis hin zu 150 Personen in Innenräumen und 200 Personen unter freiem Himmel (Berlin). Schlusslicht der bundesweiten Gegenüberstellung ist Hamburg, wo unabhängig von jeder Personenanzahl ein grundsätzliches Veranstaltungsverbot gilt und zwar trotz der Tatsache, dass die allgemeinen „Corona Regelungen“ kaum sicherer einzuhalten sind, als bei der professionellen Organisation und Durchführung eines Events durch ein Full-Service Catering Unternehmen.


Größere Veranstaltungen werden noch lange anders sein, als wir dies vor Corona gewohnt waren. Wer kann den Menschen aber die nun lange entbehrten besonderen Ereignisse und Freuden des Zusammenkommens besser und sicherer wieder bieten als wir Unternehmen der Event- und Cateringbranche, die ohnehin jede Veranstaltung individuell und angepasst planen?“, meint Alexander Brückmann, Geschäftsführer der TAFELSPITZ GmbH Full Service Catering, der mit seinem Unternehmen einen entsprechenden Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hamburg (Az. 14 E 2317/20) eingereicht hat.


Vertreten wird er dort von Dr. Hellmann-Sieg und Dr. Kerstin Gröhn (beide Rechtsanwälte Klemm & Partner mbB), die ergänzen: „Die erste Phase des Lockdowns ist vorbei und damit auch die erste Not des Verordnungsgebers, in der ihm zur effektiven Pandemiebekämpfung ein großer Spielraum zuzugestehen war. Die Aufrechterhaltung von Verboten – schwerwiegenden Grundrechtseingriffen – darf jetzt nur noch mit Augenmaß erfolgen. Die Schlechterstellung der Event- und Cateringbranche gegenüber der „normalen“ Gastronomie ist vor diesem Hintergrund nicht mehr verständlich.


Hinzu kommt noch: Auch wenn es wieder erlaubt sein wird, Veranstaltungen in Hamburg durchzuführen, benötigt gerade die Eventbranche noch eine gewisse Vorlaufzeit, bis tatsächlich alle Planungen und Konzeptionen mit den Kunden abgeschlossen sind und es konkret zum Auftrag kommt – im Klartext, bis wieder eine Liquidität erreicht wird, um Gehälter zahlen zu können. Die Branche wird auch durch fehlende Planungssicherheit unnötig hart getroffen.

Das mit dem Antrag eingereichte Hygienekonzept zeigt stellvertretend für die Branche auf, wie Events in Zukunft aussehen können und will – auch unabhängig von dem Ausgang des gerichtlichen Verfahrens – den Weg in diese neue Normalität ebnen. Einsicht und Vertrauen der Entscheidungsträger wären das, was die Branche wirklich braucht.

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