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VG Hamburg hebt Sperrstunde in Parallel-Verfahren auf

  • Autorenbild: Dr. Kerstin Gröhn
    Dr. Kerstin Gröhn
  • 29. Okt. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. Apr. 2023

Am vergangenen Freitag hat die Kanzlei Klemm & Partner für drei Gastronomiebetriebe (u.a. Frieda B., Thomas Read, Hotel Hafen Hamburg, Tower Bar, 20Up Bar, Empire Riverside Hotel) Eilantrag gegen die Gastronomie-Sperrstunde beim Verwaltungsgericht erhoben.


Zwischenzeitlich hat nun die Kammer 14 in einem anderen Verfahren die Sperrstunde für einige Hamburger Gastronomiebetriebe im Bezirk Eimsbüttel aufgehoben (Az. 14 E 4378/20). Das Verwaltungsgericht Hamburg befand, dass die Sperrstunde zwar vermutlich noch geeignet, jedoch nicht mehr erforderlich und angemessen ist. Diese Feststellung stützt die Kammer 14 maßgeblich auf den aktuellen Stand der Forschung (insbesondere des RKI), nach der Gaststätten keine wesentlichen Faktoren in der Pandemieentwicklung sind.

Der gestern auf Bundesebene zwischen den Ländern vereinbarte „Wellenbrecher-Lockdown“ wird in Hamburg voraussichtlich am 1. November 2020 in Kraft treten und eine Komplett-Schließung der Gastronomie anordnen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Betriebe für diese Lockdown-Phase zu entschädigen.


Es ist jedoch auch nach dieser Zeit nicht damit zu rechnen, dass ab Dezember eine vollständige Öffnung der Gastronomie geplant wird. Die von uns vertretenen Gastronomiebetriebe werden vor diesem Hintergrund überlegen, wie für die Zukunft entschädigungslose Betriebsbeschränkungen (zum Beispiel durch Sperrstunden) verhindert werden können.

 
 
 

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