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Nach Erhebung des Eilantrags: Senat gibt Lockerungen bekannt

  • Autorenbild: Dr. Kerstin Gröhn
    Dr. Kerstin Gröhn
  • 8. Sept. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. Apr. 2023

Am Freitag, den 4. September, haben fünf Betroffene auf dem Kreis der Initiative „sexy Aufstand Reeperbahn“ einen Eilantrag gegen das umfassende Prostitutionsverbot beim Verwaltungsgericht erhoben.


Das gerichtliche Begehren erweist sich bereits am zweiten Werktag nach der Einreichung als Erfolg: Sozialsenatorin Leonhard gab in der heutigen Pressekonferenz bekannt, dass „Lockerungen unter strengen Auflagen“ ab dem 15. September wieder möglich sind.


Auf die Publikumsfrage zur „beabsichtigen Klage“ der Sexarbeiterinnen zum Hamburger Verbot erklärte die Senatorin, dass nach der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 28. August, mit der bereits die Corona-Verordnung für Niedersachsen außer Vollzug gesetzt wurde, jetzt auch für Hamburg Handlungsbedarf besteht. Außerdem betonte sie die Erforderlichkeit, in Anbetracht des umfassenden Berufsverbots und der schweren Grundrechtseingriffe, die Rechtfertigung für das Verbot stets neu zu prüfen.


Ob die Lockerungen im Detail den Forderungen der Initiative „sexy Aufstand Reeperbahn“ entsprechen, werden wir noch im Detail prüfen. Aber die Forderung der Initiative „Lieber legal und kontrolliert, statt illegal und unkontrolliert“ ist wohl weitgehend umgesetzt. Erfreulich ist auch, dass wohl eine abgestimmte Lösung mit den umliegenden Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen erzielt wurde.

 
 
 

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