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Die HBauO 2025 naht… was passiert mit der noch nicht ausgenutzten Baugenehmigung?

  • Autorenbild: Dr. Kerstin Gröhn
    Dr. Kerstin Gröhn
  • 17. Nov. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

In Fachkreisen herrscht noch sprachliche Uneinigkeit in der Bezeichnung der neuen Hamburgischen Bauordnung als HBauO 2025 (nach dem Jahr des Gesetzesbeschlusses) oder HBauO 2026 (nach dem Jahr des Inkrafttretens), aber sicher ist: Sie kommt, und das möglicherweise für den einen oder anderen fast so plötzlich wie Weihnachten. Einiges wird einfacher, aber es gibt auch Notwendigkeit zur Obacht. Es ändert sich nicht nur Verfahrensrecht, sondern auch materielles Recht. Für Wohnbauvorhaben etwa ändern sich Anforderungen an die Barrierefreiheit und an die Begrünung der Vorgartenfläche. Ebenso ändern sich Geltungsdauern von Bescheiden und deren Verlängerungsmöglichkeiten.

 

Bauherren, die eine Baugenehmigung noch nicht ausgenutzt haben, deren Geltungsdauer demnächst abläuft, sollten sich daher mit der Frage befassen, wann der Verlängerungsantrag für das jeweilige Vorhaben am günstigsten zu stellen ist. Auch im Falle einer schon erteilten, aber ihrerseits auslaufenden Verlängerung stellt sich diese Frage; ebenso im Falle eines auslaufenden Vorbescheids.


Einen immer richtigen Umgang mit der Thematik gibt es nicht, sodass fachanwaltlicher Rat empfehlenswert ist.

 

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