Dr. Kerstin Gröhn

4. Sept. 20202 Min.

sexy Aufstand Reeperbahn – Eilantrag eingereicht

„Lieber legal und kontrolliert, statt illegal und unkontrolliert“ – notfalls mithilfe der Gerichte.

Mit großem Engagement hat die in Anbetracht der Corona-Beschränkungen gegründete Initiative „sexy Aufstand Reeperbahn“, bestehend aus Sexarbeiterinnen und Bordellbetreiberinnen rund um Hamburgs berühmteste Straße, versucht, ihr Ziel auf politischem Wege zu erreichen. Bislang trotz großer Unterstützung aus dem Bezirk Hamburg-Mitte noch immer erfolglos. Stellvertretend für die gesamte Branche haben jetzt drei Sexarbeiterinnen und zwei Bordellbetreiberinnen – rechtlich vertreten durch Rechtsanwälte Klemm & Partner – einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht.

Das Gewerbe der Sexarbeit ist eine besonders körpernahe Dienstleistung, entsprechend hoch sind aber auch die Hygienestandards, die schon vor Corona eingehalten wurden. Wie andere Betriebe auch, haben die Antragstellerinnen zusätzlich ein coronaspezifisches Hygienekonzept erarbeitet. Aus infektiologischer Sicht bestehen bei dessen Einhaltung zu den bereits wieder zugelassenen sogenannten körpernahen Dienstleistungen (Friseursalons, insbesondere aber auch Piercing- ,Tattoo- oder Waxingstudios) keine Unterschiede, was sich die Initiative von anerkannten Virologen hat bestätigen lassen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass es sich bei COVID 19 um eine Atemwegserkrankung handelt, die durch Tröpfchen und Aerosole, nicht aber durch Geschlechtsverkehr an sich übertragen wird. Die Aufrechterhaltung des vollständigen Berufsverbots, dem die Branche seit Mitte März unterliegt, ist daher weder erforderlich, noch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Umstände, in die die Antragstellerin getrieben werden, angemessen.

Rechtsanwältin Britta Uhlmann: „Der Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers rechtfertigt jedenfalls nach sechs Monaten Corona-Gesetzgebung kein Totalverbot eines gesamten Berufszweiges mehr. Das Grundrecht der Sexarbeiterinnen auf die Ausübung ihrer Berufsfreiheit ist nicht weniger wert, als dasjenige jeder anderen Branche.“

Rechtsanwältin Dr. Kerstin Gröhn ergänzt: „Die Herausforderung dieses Falles liegt darin, die gesellschaftlichen Scheuklappen abzulegen und den Bereich der legalen, angemeldeten und freiwillig ausgeübten Sexarbeit nüchtern als Gewerbe zu betrachten, das zu Hamburg gehört.“

Die Sexarbeiterinnen sind ein Markenzeichen der Reeperbahn und die Reeperbahn ist ein Markenzeichen Hamburgs.