Kein Zugang zum Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in
... und das ist sicherlich ein vernünftiger Schritt in die richtige Richtung, wenn denn Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachtet werden. Nahezu a