top of page
AutorenbildDr. Kerstin Gröhn

Hamburg muss seine Corona-Auslegungshinweise veröffentlichen

Aktualisiert: 3. Apr. 2023

Der Senat hat zur Auslegung der aktuellen Corona-Verordnung (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO vom 30. Juni 2020, zuletzt geändert am 24. Juli 2020) umfangreiche Auslegungshinweise erstellt. Diese stolzen 90 Seiten waren bislang unter Verschluss. Sie wurden lediglich den Mitarbeitenden in den Behörden zur Verfügung gestellt, um ein möglichst einheitliches Vorgehen der Stadt zu gewährleisten. Die BürgerInnen und Gewerbetreibenden kannten diese auch für sie wichtigen Informationen zum aktuellen Umgang mit der Corona-Krise aber bislang nicht und mussten stets Einzelfragen an die Behörden stellen.


Auf unseren Antrag hin hat die Stadt die vollständigen Auslegungshinweise nun herausgegeben.


Eine zusätzliche Veröffentlichung auf dem Transparenzportal der Stadt für alle HamburgerInnen ist geplant.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Endlich zweistellig....

Clara Lankuttis ist die zehnte Partnerin der Kanzlei. Mit Clara Lankuttis ist eine weitere Spezialistin im Bereich Familienrecht und...

Comments


bottom of page