
Dr. Ulf Hellmann-Sieg
Berliner Mietenspiegel gekippt
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Mietenspiegel 2015 keine geeignete Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Die Entscheidung datiert vom 26.03.2019 (Aktenzeichen 63 S 230/16).