Kurz vor Weihnachten 2014 hat die Bundesregierung ihren Entwurf für ein „Fracking-Gesetz“ in die Länder- und Verbändeabstimmung entlassen. Potentiell Betroffene in den Vier- und Marschlanden können jedoch kaum aufatmen.
Die Genehmigung sollte am 15. Dezember erteilt werden - ungeachtet des laufenden Normenkontrollverfahrens betreffend die Fortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I. Das Finanzierungsmodell des Windparks ist jedoch Gegenstand einer von hier erhobenen Beschwerde vor der Wettbewerbskommission der EU. Das Land hat unlängst unsere Bewertung geteilt, dass eine unzulässige Beihilfe vorliegt. Um Strafzahlungen in Millionenhöhe zu entgehen, hat die Stadt das Ruhen des Genehmigungsverfahrens beantragt.
Die Federführung aller von unserer Kanzlei geführten Verfahren im Zusammenhang mit dem Bürgerwindpark liegt bei Dr. Hellmann-Sieg.
Die Dissertation von RA Dr. Kerstin Gröhn mit dem Titel „Bodenschutzrecht – auf dem Weg zur Nachhaltigkeit. Konkretisierung der Schutzziele und Harmonisierung der Regelungsfülle“ wurde von der Gesellschaft für Umweltrecht bei der Verleihung des Umweltpreises mit dem 2. Preis ausgezeichnet!
OLG Hamm:
"Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist davon auszugehen, dass der Hallenboden mindestens Radlasten von 10 Tonnen unbeschadet überstehen sollte, wie es die allesamt gleichartigen Böden der bereits bei der Klägerin vorhandenen Hallen können. Denn die Halle sollte in den Produktionsbetrieb der Klägerin eingebunden werden, in welchem unstreitig auch Radlasten bis zu 10 Tonnen im Zusammenhang mit der Produktion von Holz- und Laminatfußböden auftraten.