Hamburger Sportwettenmonopol erneut bestätigtOVG Hamburg, Beschluss vom 26.9.2008 - 4 Bs 99/08 - |
In zehn Beschwerdeverfahren hat das OVG Hamburg mit Beschlüssen vom 26. September 2008 (u.a. Az. 4 Bs 99/08) erneut bekräftigt, dass die Untersagungsverfügungen der Hamburger Glücksspielaufsicht gegen private Sportwettanbieter rechtmäßig sind. Auf 27 Seiten legt das Gericht umfassend dar, dass unter der neuen Rechtslage weder ein Regelungsdefizit noch ein Vollzugsdefizit festzustellen sei.
OVG Hamburg, Beschluss vom 26.9.2008 - 4 Bs 99/08 -
Die Freie und Hansestadt Hamburg wird in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die das staatliche Glücksspielmonopol betreffen, durch die Rechtsanwälte Klemm & Partner vertreten.
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