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Fachanwalt für Erbrecht

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Fachanwalt für Erbrecht


Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat in ihrer Sitzung am 22. und 23.11.2004 die Einführung sechs neuer Fachanwaltschaften beschlossen. Spezialisierte Rechtsanwälte können seit dem 1.07.2005 die neue Fachanwaltsbezeichnung führen.

Künftig kann sich der einen spezialisierten Rechtsanwalt Suchende ferner u.a. an den

Fachanwalt für Erbrecht

wenden.


Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Anwälte aus dem Bereich Erbrecht zur Verfügung.

Hamburg, den 17.01.2005

Rechtsanwälte Klemm & Partner
  • Ihr Kompetenzteam im
    Bereich Erbrecht
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