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Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG)

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Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes

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Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes

Planfeststellungsverfahren im HWG soll Planung von Stadtstraßen vereinfachen


Bedeutende Straßenbauvorhaben können künftig schneller realisiert werden. Der Hamburger Senat hat beschlossen, für den Bau von Stadtstraßen Planfeststellungsverfahren als Zulassungsverfahren einzuführen. Damit können erstmals alle öffentlichrechtlichen Fragen des Straßenbaus verbindlich in einem Verfahren geklärt werden.

Senator Dr. Michael Freytag: “Die neue Regelung sorgt für zügige und effiziente Planverfahren insbesondere bei größeren Bauvorhaben. Statt der bisher notwendigen Durchführung verschiedener Verfahren bündelt das neue Planfeststellungsrecht diese nun zu einem einheitlichen und schnelleren Genehmigungsverfahren.“

Mit der Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) soll erstmals ein Planfeststellungsverfahren für Stadtstraßen eingeführt werden. Die bislang zur Verfügung stehenden Instrumente, wie insbesondere die Bauleitplanung, erlauben nicht die Regelung aller im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Bau einer Straße anfallenden Probleme in einem Verfahren.
Das neue wegerechtliche Planfeststellungsverfahren ermöglicht, die mit der Straßenplanung einhergehenden Teilkomplexe umfassend und einheitlich zu regeln.

Die Bürgerschaft muss noch zustimmen.

Den Senatsentwurf für das "Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes" (Bürgerschafts-Drucksache 18/4409) vom 30.05.2006 finden Sie hier... .



Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Anwälte aus den Bereichen Verwaltungsrecht und Öffentliches Baurecht zur Verfügung.

Hamburg, den 07.06.2006

Rechtsanwälte Klemm & Partner


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