Hamburg - Aktuelle GesetzgebungSenat stärkt Kompetenzen der Bezirke |
Bebauungspläne sollen künftig grundsätzlich von den Bezirksämtern aufgestellt werden. Um Verfahrensabläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen, werden grundsätzlich alle Bebauungspläne in allen Verfahrensschritten künftig von den Bezirksämtern erarbeitet und nach Zustimmung der Bezirksversammlung von den Bezirksamtsleitungen festgestellt. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wird, wie die anderen Fachbehörden, als „Träger öffentlicher Belange“ einbezogen. Der Senat behält aber die Befugnis, die Planungskompetenz in besonderen Fällen zurückzuholen: zur Wahrung seiner gesamtstädtischen Verantwortung kann der Senat Vorbehaltsgebiete benennen. Dabei ist zwischen Vorbehaltsgebieten und (normalen) Bebauungsplangebieten zu unterscheiden. Vorbehaltsgebiete umfassen größere zusammenhängende Bereiche, die durch mehrere Bebauungspläne über einen längeren Zeitraum hinweg bearbeitet werden. Ein aktuelles Beispiel ist die HafenCity. Vorbehaltsgebiete kann der Senat nur in einem bestimmten Verfahren in seine Kompetenz zurückholen: Der Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung muss den Bezirksversammlungen mit einer Frist von 3 Monaten zur Stellungnahme vorgelegt werden. Anschließend muss, wiederum innerhalb einer Frist von 3 Monaten, die Zu-stimmung der Bürgerschaft eingeholt werden. Erst dann kann der Senat die geänderten Kompetenzen beschließen. |
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Download: Bürgerschaftsdrucksache 18/3679
Download: Bürgerschaftsdrucksache 18/2498