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Steuerrecht

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Steuerliche Beratung ist Rechtsberatung und ein Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner. Wir berücksichtigen die steuerlichen Konsequenzen bei Vertragsgestaltungen und Rechtsstreitigkeiten, auch wenn deren Kern nicht im Steuerrecht liegt. Das gilt für alle von uns bearbeiteten Rechtsgebiete, insbesondere im Bereich des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts und des Familienrechts, aber auch im Arbeitsrecht, im Bau- und Immobilienrecht. Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem Steuerberater zusammen, um gemeinsam mit ihm zu dem für Sie möglichst optimalen Ergebnis zu gelangen.

Unser Fachanwalt für Steuerrecht berät Sie bei komplizierten steuerlichen Gestaltungen, z.B. bei der Unternehmensnachfolge, bei Kauf, Verkauf oder Umstrukturierung eines Unternehmens und bei erbrechtlichen Gestaltungen.

Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt, auch beim Finanzgericht, wenn das Finanzamt sich nicht der von Ihnen oder Ihrem Steuerberater eingenommenen Auffassung zur steuerlichen Rechtslage anschließen möchte.

Im Steuerstrafverfahren können Sie auf unsere kompetente und erfahrene Beratung und Verteidigung zählen.

Rechtsinfos

Strafverteidigerkosten können steuerlich absetzbar sein

BFH, Urteil vom 18.10.2007, VI R 42/04

Gesetzesänderungen zum Januar 2009

Ein Überblick, zusammengestellt von RA Markus Wiegmann, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Steuerrecht

Steuerstrafrecht: BGH erschwert strafbefreiende Selbstanzeige

Rechtsprechungsänderung durch Beschluss des BGH vom 20.05.2010, 1 StR 577/09, erschwert Steuerstraftätern die Erlangung der Straffreiheit; Teil-Selbstanzeige sind nicht mehr möglich - mitgeteilt und erläutert von Fachanwalt für Steuerrecht Markus Wiegmann, Hamburg-Bergedorf

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  • Ihr Ansprechpartner im
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    Markus Wiegmann
  • Aktuelle News
  • Selbstbehalt und neue Partnerschaft
  • Auswirkungen einer Lebensgemeinschaft auf den Selbstbehalt im Unterhaltsrecht
    29.07.2010mehr
  • BGH: Wirksame Kündigung durch Mehrheit von Miterben
  • Kündigung eines Mietverhältnis durch Mehrheit von Miterben ist wirksam, sofern dieses eine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung darstellt.
    28.07.2010mehr
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Steuergestaltung, Steuerprozesse, Steuerstrafverteidigung, Unternehmensnachfolge