Öffentliches Baurecht |
Das öffentliche Baurecht ist im Grunde durch einen Interessengegensatz gekennzeichnet. Auf der einen Seite befindet sich die Kommune, die mit den Mitteln des Bauplanungsrechts (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) versucht, im Sinne einer bestimmten städtebaulichen Zielvorstellung die bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken festzulegen. Auf der anderen Seite steht der private Bauherr, der mit seinem Eigentum möglichst frei umgehen möchte. Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert, wenn die Kommune etwa über den Erlass einer Veränderungssperre versucht, private Vorhaben zu blockieren.
Nicht immer sind die Interessen gegensätzlich: Bei der Ansiedlung von Unternehmen oder Einkaufszentren gilt es, im Sinne eines Public-Private-Partnership das Verhältnis zwischen Kommune und (privatem) Investor durch städtebauliche Verträge abzusichern und den Planungsprozess beratend zu steuern. Denn auch hier lauern Gefahren: Gerade größere Vorhaben treffen sowohl in Ballungsgebieten als auch auf der "grünen Wiese" auf erhebliche Widerstände. Zum einen befürchten benachbarte Grundstückseigentümer einen Wertverlust ihrer Immobilie, zum anderen hat sich das Umwelt- und Naturschutzrecht verschärft.
Wir sind beratend sowohl für Kommunen als auch für private Bauherren und Investoren tätig. Die Zielrichtung ist dabei naturgemäß unterschiedlich: Für Kommunen geht es um eine gerichtsfeste Bauleitplanung, für private Bauherren und Investoren jedoch darum, die rechtlichen Möglichkeiten einer optimalen Grundstücksnutzung auszuschöpfen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit betrifft - aus dem Bereich der erneuerbaren Energien - die Projektierung von Windkraftanlagen.
Rechtsinfos
Vorsicht bei der Vermietung von Gewerbeflächen an Wettbüros
Beitrag zum Glücksspiel- und Bauplanungsrecht
Zustimmung des Nachbarn bei baulichen Änderungen
Terrassen in Abstandsflächen
...mehr Infos![]() | Rechtsanwalt Hans-Jürgen Ermisch |
![]() | Rechtsanwalt Dr. Ulf Hellmann-Sieg |
![]() | Rechtsanwalt Gero Tuttlewski |
![]() | Rechtsanwalt Dr. Ulrich Niere, Leitender Regierungsdirektor a.D. |
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Bauplanungsrecht, Raumordnungsrecht, Erneuerbare Energien / Windkraft, Baulanderschließung, Genehmigungsverfahren, Baunachbarrecht, Denkmalschutzrecht, Einzelhandelsrecht, Fachplanungsrecht