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Erbrecht

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Erbrecht


Die Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner in Hamburg berät mit einem Team von 3 Anwälten unterschiedlicher Spezialisierung Privatleute und Unternehmer in allen Fragen des Erbrechts, z.B. bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge), bei lebzeitigen Vermögensübertragungen (Schenkungen, Überlassungsverträge, Altenteilsverträge) und bei der Unternehmensnachfolge, auch unter Berücksichtigung erbschaftsteuerlicher Aspekte. Gerne stehen wir Ihnen auch mit unseren Erfahrungen im Höferecht zur Verfügung, sei es bei der Beratung zu Hofübergabeverträgen, Abfindungs- oder Nachabfindungsansprüchen.

Nach Eintritt eines Erbfalls kümmern wir uns als Ihr Rechtsanwalt um die Durchsetzung Ihrer Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche. Wir sind Ihnen behilflich bei der Beschaffung eines Erbscheins, bei der Erbauseinandersetzung, Nachlassverwaltung und Nachlassabwicklung.

Zunehmende Bedeutung erlangt daneben die anwaltliche Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Auslegung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen (Patiententestamente), die Sie wegen der damit verbundenen weitreichenden Folgen nicht ohne vorherige Konsultation eines entsprechend spezialisierten Rechtsanwalts erstellen sollten.

Rechtsinfos

Änderung der Erbschaftsteuersätze zum 1.01.2010

Zum 1.01.2010 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten, das eine Entlastung für engere Familienangehörige bringt.

Fachanwalt für Erbrecht

Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

Zum 1.01.2009 ist das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht in Kraft getreten.

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CMS Klemm & Partner Rechtsanwälte • Reetwerder 23A • 21029 Hamburg - Bergedorf • Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 • Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 • info@KlemmPartner.de

Testamente, Erbverträge, Lebzeitige Vermögensnachfolge, Unternehmensnachfolge, Pflichtteilsrecht, Nachlassabwicklung, Erbauseinandersetzung, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Höferecht, Gerichtsverfahren im Erbrecht, Steuerfragen im Erbrecht, Versorgungsvollmachten und Patientenverfügungen