Baurecht |
Einer der Schwerpunkte der Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner liegt seit Jahren im Baurecht. Unser Kompetenzteam in diesem Rechtsgebiet berät zu allen Fragen des Privaten Baurechts sowie des Öffentlichen Baurechts.
Beide Bereiche sind Kehrseiten der selben Medaille. Dabei ist mit "privat" und "öffentlich" keineswegs die Art des Bauvorhabens, sondern die jeweils in Betracht kommende Rechtsbeziehung gemeint.
Das private Baurecht beschäftigt sich mit den zivilrechtlichen Verhältnissen zwischen den Baubeteiligten (Bauherr, Architekt, Bauunternehmer, Bauträger). Hier geht es regelmäßig um den Abschluss von Bau- und Planungsverträgen, das Vorliegen von Werkmängeln oder die Geltendmachung von Werklohnforderungen.
Im öffentlichen Baurecht geht es hingegen primär um die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherr und Behörden und mitunter auch um die Konflikte zwischen Bauherr und Nachbarn. Im Mittelpunkt steht hier die für nahezu jedes Bauvorhaben erforderliche öffentlichrechtliche Genehmigung.
Zu unseren Mandanten im Baurecht, überwiegend aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, zählen mittelständische Unternehmen, Behörden und Gemeinden ebenso wie Privatpersonen. Durch die Bildung eines speziellen Kompetenzteams, das neben den baurechtlichen Kenntnissen zugleich über solche aus dem verwandten Immobilienrecht verfügt, sind wir in der Lage, auch komplexe Verfahren zu betreuen und fachübergreifende Lösungen anzubieten.
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