

Steuerrechtliche FragenRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg)
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Grund und Boden ist knapp und bereits deshalb relativ wertvoll. Die Errichtung eines Gebäudes kann viel Geld kosten. Das Vorhandensein erheblicher Werte fördert Begehrlichkeiten, nicht zuletzt beim Fiskus. So gibt es einige Steuern, die erfunden wurden, um Erwerber oder Besitzer von Grundstücken zu belasten, wie die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer. Doch welche Vorgänge lösen die Grunderwerbsteuer aus und wonach richtet sich deren Höhe? Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Grundsteuer? Lassen sich Steuern durch vertragliche Gestaltungen vermeiden oder begrenzen, verglichen mit anderen wirtschaftlich ähnlichen Gestaltungen? Manches ist möglich, man muss es nur wissen.
Andere Steuerarten lassen nicht bereits durch ihren Namen erkennen, wie sehr sie den Erwerb bzw. die Übertragung von Grundbesitz belasten. Die Regelungen zur Schenkung- und Erbschaftsteuer sollte beachten, wer ein Grundstück verschenken oder geschenkt bekommen möchte oder wer eines erbt, zumal wenn er nicht der alleinige Erbe ist. Häufig gibt es unterschiedliche rechtliche Gestaltungen, die auf ein sehr ähnliches wirtschaftliches Ergebnis hinauslaufen, nur dass der Fiskus nicht im selben Maße beteiligt wird.
Auch die Einkommensteuer kann Immobilienbesitzer stark belasten, z.B. beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist oder bei der Entnahme des Grundbesitzes aus einem Betriebsvermögen. Zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, sei es durch frühzeitige Übernahme ins Privatvermögen, durch Reinvestition oder durch Betriebsverpachtung, um nur einige Beispiele zu nennen, können je nach Sachverhalt bei frühzeitiger Beratung helfen, einer unerwünschten Beteiligung des Fiskus an Wertzuwächsen vorzubeugen.
Jeder bei uns im Immobilienrecht tätige Anwalt berücksichtigt bei seiner Arbeit die steuerlichen Konsequenzen. Für steuerlich komplizierte Fälle haben wir einen Fachanwalt für Steuerrecht, der Sie umfassend und interessengerecht zur steuerlichen Rechtslage berät, der Verträge so ausgestaltet, dass dabei auch der steuerlichen Seite angemessen Rechnung getragen wird und der Sie im Falle eines Falles auch gegenüber dem Finanzamt vertritt.Rechtsinfos
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