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Wirtschaftsverwaltungsrecht

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Wirtschaftsverwaltungsrecht

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Im Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts sind die Rechtsanwälte von Klemm & Partner überwiegend beratend und nur in Ausnahmefällen forensisch tätig. Zu unseren Mandanten gehören regionale Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen, denen wir insbesondere in Fragen des Handwerksrechts, des Gewerberechts und des Subventionsrechts sowie zunehmend auch im Energierecht (Recht der erneuerbaren Energien) zur Seite stehen.

Das deutsche Wirtschaftsverwaltungsrecht, wie das Recht der Wirtschaft allgemein, wird stark durch das Verfassungsrecht (Berufs- und Gewerbefreiheit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) und zunehmend durch das Europarecht beeinflusst.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass unseren Mandanten im Wirtschaftsverwaltungsrecht regelmäßig nicht mit verwaltungsgerichtlichen Prozessen geholfen ist, die sich - wie in diesem Gerichtszweig leider üblich - über Jahre hinziehen. Betriebswirtschaftliche Erwägungen verlangen schnelle und sichere Entscheidungen. Unsere Arbeit ist daher primär darauf ausgerichtet, im Verhandlungswege zu einvernehmlichen Lösungen mit der Verwaltung zu gelangen.

Ein neues anwaltliches Betätigungsfeld im Bereich Wirtschaftsverwaltungsrecht (mit Bezügen zum Vertragsrecht, Einzelhandelsrecht, Abgabenrecht und künftig auch Bauplanungsrecht) ist die Beratung von Aufgabenträgern eines Business Improvement Districts (BIDs) bzw. Innovationsbereichs, in Hamburg auf der Grundlage des "Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren" (GSED). Rechtsanwalt Gero Tuttlewski ist Mitglied der Lenkungsgruppe des ersten deutschen BIDs (Innovationsbereich Sachsentor).

Rechtsinfos

Hamburger Sportwettenmonopol erneut bestätigt

OVG Hamburg, Beschluss vom 26.9.2008 - 4 Bs 99/08 -

Vorsicht bei der Vermietung von Gewerbeflächen an Wettbüros

Beitrag zum Glücksspiel- und Bauplanungsrecht

Beschränkungen für gewerbliche Spielvermittlung verfassungskonform

BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -

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CMS Klemm & Partner Rechtsanwälte • Reetwerder 23A • 21029 Hamburg - Bergedorf • Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 • Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 • info@KlemmPartner.de

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