UnternehmensnachfolgeRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Wir beraten und vertreten Unternehmer, wie z.B. Einzelkaufleute, Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG), von Partnerschaftsgesellschaften und GmbH-Gesellschafter umfassend handelsrechtlich, erbrechtlich, gesellschaftsrechtlich und - gerne auch in Kooperation mit ihrem Steuerberater - steuerrechtlich bei der Gestaltung ihrer Unternehmensnachfolge.
Wir begleiten Sie beratend bei der lebzeitigen Übertragung Ihres Unternehmens an einen Nachfolger innerhalb oder außerhalb der Familie durch Verkauf (Unternehmenskauf), unentgeltliche Übertragung oder Übertragung gegen die Vereinbarung einer Leibrente. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügungen durch Testament oder Erbvertrag und bei deren sorgsamer Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen. Auch Unternehmensnachfolgern und Unternehmenskäufern stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ohne anwaltliche Hilfe sollte angesichts der zumeist erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung und angesichts zahlreicher zu bedenkender rechtlicher Konsequenzen niemand ein Unternehmen kaufen oder verkaufen, erwerben oder übertragen. Wir beraten Sie hierbei mit einem Team von Anwälten und Fachanwälten mit unterschiedlicher Spezialisierung mit dem Ziel einer sämtliche rechtlichen Aspekte berücksichtigenden umfassenden Beratung. Auch für eine legal due diligence beim Unternehmenskauf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Gestaltungen müssen notariell beurkundet werden. Zumeist ist es dennoch sinnvoll, sich zuvor anwaltlich beraten zu lassen. Der Notar hat alle Beteiligten unabhängig und ausgewogen aufzuklären und wird sich zu steuerlichen Konsequenzen zumeist nicht äußern. Wir hingegen sind die nur Ihren Interessen verpflichtete Vertrauensperson, die Sie umfassend rechtlich berät und - wenn Sie es wünschen - vertritt.
Rechtsinfos
Gesetzesänderungen zum Januar 2009
Ein Überblick, zusammengestellt von RA Markus Wiegmann, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Steuerrecht
Vorsteuerabzug bei nachträglichem Erhalt der Rechnung?
BFH, Urteil vom 01.07.2004 - V R 33/01 -
Brücke in die Steuerehrlichkeit
BMF-Schreiben vom 3. Februar 2004 - IV A 4 - S 1928 - 18/04 -, BStBl. I S. 225; Gesetz vom 23. Dezember 2003
![]() | Rechtsanwalt Rainer Klemm |
![]() | Rechtsanwältin Ilka Wedemeyer |
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