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Straßen- und Wegerecht

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Straßen- und Wegerecht

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Das Wegerecht, außerhalb Hamburgs eher als Straßenrecht bekannt, erfasst alle Rechtsverhältnisse an öffentlichen Wegen. Die Kernbereiche dieses Rechtsgebiets sind das Wegebestandsrecht (Widmungs- und Entwidmungsfragen), die Nutzungsordnung auf öffentlichen Wegen (Gemeingebrauch, Anliegergebrauch und Sondernutzungen) sowie das Wegebaubeitragsrecht (Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht). Zunehmend beraten die Rechtsanwälte von Klemm & Partner auch Anlieger, die Straßenplanungen verhindern oder verändern wollen.

Die fundierte anwaltliche Beratung im Straßen - und Wegerecht setzt eine umfassende Kenntnis des jeweiligen Landesrechts einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung und sonstigen Veröffentlichungen voraus. Insbesondere das hamburgische Wegerecht weist zahlreiche Hamburgensien auf, wie das öffentliche Eigentum, die rein hoheitliche Gewährung von Sondernutzungsrechten sowie die Rechtsverhältnisse an Privatstraßen und Interessentenwegen alten Rechts.

Rechtsinfos

Autobahnbau: Träger der Straßenbaulast trägt die Kosten der Kampfmittelsondierung

OVG Lüneburg, Urteil vom 9.10.2008 - 12 LC 386/06

Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes geplant

Senat beschließt Konkretisierungen im Sondernutzungsrecht

Rechtsweg für Streitigkeiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz

OVG Hamburg, Beschluss vom 16.2.2009 - 5 So 31/09 -

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