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Steuerstrafverteidigung

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Steuerstrafverteidigung

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Die Kompliziertheit unseres Steuerrechts bringt es einerseits mit sich, dass viele steuerliche Möglichkeiten aus Unkenntnis ungenutzt bleiben. Andererseits werden nicht selten - mehr oder weniger bewusst - steuerliche Pflichten verletzt. Das kann strafrechtliche Ermittlungen mit empfindlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Bei uns berät Sie ein im Steuerstrafrecht erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht bereits im Vorwege zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen Ihres Verhaltens. Wenn bereits Fehler gemacht wurden, erörtern und erarbeiten wir mit Ihnen die Handlungsmöglichkeiten, von der strafbefreienden Selbstanzeige über die strafbefreiende Erklärung (Amnestieerklä-rung) bis hin zu einer Strategie für die Verteidigung im Steuerstrafverfahren.

Wir übernehmen Ihre Verteidigung im Steuerstrafverfahren sowohl gegenüber der Steuerfahndung als auch gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts, gegenüber der Staatsanwaltschaft und bei Gericht. Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen, bei Vernehmungen, im Strafbefehlsverfahren und in der Hauptverhandlung.

Rechtsinfos

Strafverteidigerkosten können steuerlich absetzbar sein

BFH, Urteil vom 18.10.2007, VI R 42/04

Gesetzesänderungen zum Januar 2009

Ein Überblick, zusammengestellt von RA Markus Wiegmann, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Steuerrecht

Steuerstrafrecht: BGH erschwert strafbefreiende Selbstanzeige

Rechtsprechungsänderung durch Beschluss des BGH vom 20.05.2010, 1 StR 577/09, erschwert Steuerstraftätern die Erlangung der Straffreiheit; Teil-Selbstanzeige sind nicht mehr möglich - mitgeteilt und erläutert von Fachanwalt für Steuerrecht Markus Wiegmann, Hamburg-Bergedorf

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  • Ihr Ansprechpartner im
    Bereich Steuerstrafverteidigung
  • RechtsanwaltMarkus WiegmannRechtsanwalt
    Markus Wiegmann
  • Aktuelle News
  • Das aktuelle Urteil zum Arbeitsrecht (September 2010)
  • Klagen sind fristgebunden
    06.09.2010mehr
  • Ist der Sonnabend ein Werktag? BGH: Im Prinzip ja, aber...
  • Im Mietrecht gelten unterschiedliche Definitionen des Begriffs Werktag - Bei der Kündigungsfrist zählt der Samstag dazu, bei der Zahlungsfrist nicht - BGH, Urteil vom 13.07.2010, VIII ZR 129/09
    31.08.2010mehr
  • ...Newsübersicht


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