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Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

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Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Die Kompliziertheit unseres Steuerrechts bringt es einerseits mit sich, dass viele steuerliche Möglichkeiten aus Unkenntnis ungenutzt bleiben. Andererseits werden nicht selten - mehr oder weniger bewusst - steuerliche Pflichten verletzt. Das kann strafrechtliche Ermittlungen mit empfindlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Bei uns berät Sie ein im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht bereits im Vorwege zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen Ihres Verhaltens.

Wenn bereits Fehler gemacht wurden, erörtern und erarbeitn wir mit Ihnen die Handlungsmöglichkeiten, von der strafbefreienden Selbstanzeige über die strafbefreiende Erklärung (Amnestieerklärung) bis hin zu einer Strategie für die Verteidigung im Steuerstrafverfahren. Wir übernehmen Ihre Verteidigung im Steuerstrafverfahren sowohl gegenüber der Steuerfahndung, als auch gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts, gegenüber der Staatsanwaltschaft und bei Gericht. Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen, bei Vernehmungen, im Strafbefehlsverfahren und in der Hauptverhandlung.

Im Wirtschaftsstrafrecht beraten und verteidigen wir Inhaber und Manager von kleinen und mittelständischen Unternehmen, in erster Linie GmbH-Geschäftsführer, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Krise ihres Unternehmens vorgeworfen werden, die Betrug oder Insolvenzverschleppung begangen haben sollen oder die sich strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sehen, weil sie Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet oder abgeführt haben sollen.

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