Nachlassabwicklung, ErbauseinandersetzungRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Wenn der Erbfall eingetreten ist, wird von den Erben in der Regel anwaltliche Hilfe bei der Nachlassabwicklung benötigt. Oftmals muss zunächst geklärt werden, wer überhaupt Erbe geworden ist, ob gesetzliche Erbfolge eingetreten ist oder welches von mehreren Testamenten das gültige ist und ob eine Anfechtung sinnvoll ist.
Wenn die Erben feststehen, stellt sich die Frage, ob die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen ist, und wenn ja, innerhalb welcher Fristen dieses - wem gegenüber und in welcher Form - erfolgen muss. In diesem Zusammenhang stellt sich auch häufig die Frage nach der Behandlung von Lebensversicherungen des Erblassers.
Sofern das Erbe angenommen worden ist, muss in der Regel ein Erbschein beantragt werden, aber auch diverse Umschreibungen (von Konten oder Depots, Berichtigung des Grundbuchs) sind zu veranlassen.
Je nach Konstellation müssen Pflichtteilsansprüche geltend gemacht, berechnet oder abgewehrt werden, Vermächtnisse eingefordert oder erfüllt werden.
Sofern mehrere Erben vorhanden sind (Erbengemeinschaft), ergeben sich Probleme bei der Nachlassverwaltung und -abwicklung. Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und Verteilung des Nachlasses sind Besonderheiten bei der Übertragung von Grundstücken zu beachten, in einigen Fällen kann auch eine Teilungsversteigerung erforderlich werden.
Bei der Auseinandersetzung von Nachlässen, insbesondere bei Unternehmensbeteiligungen, aber auch bei Grundstücken sind die steuerlichen Aspekte und Besonderheiten zu beachten, damit den Erben keine Nachteile entstehen.
Wir helfen unseren Mandanten in der für sie ohnehin sehr belastenden Situation nach dem Ableben eines nahe stehenden Menschen bei der ordnungsgemäßen Abwicklung durch unsere Beratungs- und Vertretungstätigkeit.
Rechtsinfos
Berichtigung des Grundbuchs nach dem Erbfall
...mehr Infos![]() | Rechtsanwalt Rainer Klemm |
![]() | Rechtsanwältin Ilka Wedemeyer |
![]() | Rechtsanwalt Markus Wiegmann |
Klemm & Partner Rechtsanwälte Reetwerder 23A 21029 Hamburg - Bergedorf Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 info@KlemmPartner.de
Erbrecht, Gerichtsverfahren im Erbrecht, Höferecht, Lebzeitige Vermögensnachfolge, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsrecht, Steuerfragen im Erbrecht, Testamente, Erbverträge, Unternehmensnachfolge, Versorgungsvollmachten und Patientenverfügungen