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Kommunalrecht

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Kommunalrecht

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Im Kommunalrecht sind wir überwiegend beratend tätig. Zu unseren Mandanten zählen in erster Linie Gemeinden, kommunale Zweckverbände und Versorgungsunternehmen aus dem norddeutschen Raum. Wir
  • geben Antworten auf Fragen des Kommunalverfassungsrechts und der Selbstverwaltung,

  • unterstützen die Privatisierung von Eigenbetrieben sowie die Erarbeitung von Satzungen und Bauleitplänen,

  • lösen Rechtsprobleme bei der Verwaltung öffentlicher Einrichtungen sowie im Kommunalabgabenrecht einschließlich aller Fragen, die im Zusammenhang mit Erschließungs- und Ausbaubeiträgen, Sielbeiträgen und kommunalen Gebühren aller Art auftreten und

  • geben Ratschläge zu Fragen der Kommunalpolitik, wie rechtlichen Problemen bei der Ausübung von Mandaten oder beim Umgang mit Bürgerbegehren und Bürgerinitiativen.

Von der Erfahrung, die unsere Anwälte in den zentralen Bereichen des Kommunalrechts und der Kommunalpolitik gewonnen haben, profitieren auch unsere gewerblichen Mandanten, die wir beispielsweise beim Abschluss städtebaulicher Verträge (Erschließungsverträge etc.) beraten oder durch ein Bebauungsplanverfahren begleiten. Die Tätigkeit "auf beiden Seiten" hilft, Entscheidungsabläufe zu erkennen und den richtigen Ansprechpartner auszuwählen.

Als Hamburger Kanzlei beschäftigen wir uns naturgemäß schwerpunktmäßig mit dem Kommunalrecht der Einheitsgemeinde Hamburg (Bezirksverwaltungsrecht) und seinen zahlreichen stadtstaatlichen Besonderheiten.

Rechtsinfos

Rechtsweg für Streitigkeiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz

OVG Hamburg, Beschluss vom 16.2.2009 - 5 So 31/09 -

Die erschließungsrechtliche Tiefenbegrenzung

BVerwG, Urteil vom 01.09.2004 - 9 C 15/03 - mit Anm.

Wichtige Links zum Verwaltungsrecht

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CMS Klemm & Partner Rechtsanwälte • Reetwerder 23A • 21029 Hamburg - Bergedorf • Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 • Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 • info@KlemmPartner.de

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