

KapitalanlagerechtRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)
|
Es gibt im Wesentlichen zwei Motive zur Kapitalanlage: Langfristig soll Altervorsorge betrieben werden, kurzfristig will man sein (mehr oder weniger) mühsam erarbeitetes Geld nicht unnötig dem Fiskus in den Rachen werfen. Aus beiden Gründen scheidet das altehrwürdige Sparbuch als Alternative aus. Selbstverständlich werden Anlagemöglichkeiten mit hoher Rendite und kurzfristiger Abschreibung gesucht. In den Fokus rücken dann etwa Medienfonds, Schiffsbeteiligungen, Rentenfonds, Aktienfonds ebenso wie die Beteiligung an einem Windpark oder sonstige geschlossene Immobilienfonds.
Die Möglichkeiten, Kapital anzulegen, sind freilich ebenso vielfältig wie die, es wieder zu verlieren. Als einzige Informationsquelle steht dem Anleger oftmals nur der Verkaufsprospekt zur Verfügung, der zwar vollständig über alle Risiken der Kapitalanlage aufklären sollte. Häufig genug werden jedoch aus Werbegründen nicht die Risiken, sondern die Chancen in den Vordergrund gerückt.
Ob ein Fond die prospektierten Erträge abwirft, kann der Anleger deshalb kaum zuverlässig beurteilen. Spätestens wenn der Fond nicht nur keine Gewinne, sondern handfeste Verluste macht, stellt sich die Haftungsfrage. Gerade dann aber ist wegen laufender Verjährungsfristen oftmals Eile geboten. In diesem "Fall der Fälle" prüfen wir für Kapitalanleger, welche Prospektverantwortlichen in Anspruch genommen werden können und ob womöglich auch eine Haftung der Anlageberater oder Anlagevermittler (etwa Banken) in Betracht kommt.
Im Bereich der erneuerbaren Energien verfügen wir über besondere Referenzen, da unsere Kanzlei auch bei der Projektierung von Windenergieanlagen tätig ist und die üblichen Schwachstellen entsprechender Fonds kennt. Wir führen derzeit bundesweit eine Reihe von Prozessen, in denen es um die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen geht.Rechtsinfos
Was ändert sich zum 1. November 2008 durch das MoMiG?
Einzelheiten zur GmbH-Reform
Senkung des Spitzensteuersatzes führt nicht zur Anrechnung von Steuervorteilen
BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09 -
Häufig gestellte Fragen zum Thema Prospekthaftung
...mehr Infos