Zur Hauptnaviagtion springen

Zum Inhalt springen

Rechtsanwälte - Hamburg > Immobilienrecht > Gewerbemietverträge

Kontakt Kontakt Sitemap Sitemap Impresum Impressum

Mietrecht

Print

Mietrecht

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Standardkommentare zum Mietrecht umfassen mehrere tausend eng bedruckte Seiten. Eine CD-ROM mit Rechtsprechung zum Mietrecht dokumentiert weit mehr als 30.000 Urteile. - Diese Angaben sollten genügen um zu zeigen, dass es sich beim Mietrecht um ein kompliziertes und vielfältiges Rechtsgebiet handelt. Bei Klemm & Partner werden die Rechtsprechung zum Mietrecht und die Diskussionen in der Fachliteratur aufmerksam verfolgt.

Für den Mietvertrag (auch den Gewerberaummietvertrag) gibt es zahlreiche Formulare. Doch Vorsicht: In den seltensten Fällen wird ein Formularvertrag so gestaltet sein, dass er Ihren Interessen - sei es als Vermieter oder als Mieter einer Gewerbeimmobilie - vollständig gerecht wird. Ältere Formulare enthalten häufig Vertragsklauseln, die von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wurden. Aktuelle Verträge werden selten alles so regeln, wie es für Sie sinnvoll wäre. Auch werden beim Ausfüllen von Vertragsformularen leicht durch Unkenntnis Fehler gemacht, die später sehr teuer werden können.

Dem Mietvertrag über Gewerberäume kommt zumeist für beide Seiten eine große wirtschaftliche Bedeutung zu. Hohe Investitionen werden getätigt und beide Seiten sollten sich darauf verlassen können, sämtliche Regelungen vollständig verstanden und wirksam vereinbart zu haben. Auch wenn die Vertragsausarbeitung gelegentlich durch nicht juristisch qualifizierte Berater vermeintlich kostengünstiger angeboten wird, macht es Sinn, sich vor dem Abschluss eines Gewerberaummietvertrages durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dessen Ausbildung und berufliche Qualifikation sowie seine Verpflichtung, alleine Ihre Interessen zu wahren, bieten die Gewähr für eine kompetente, sorgfältige und interessengerechte Beratung.

Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich in allen Angelegenheiten des Gewerberaummietrechts, gleich ob es dabei um Vertragsverhandlungen handelt, um Mietzahlungen, Mieterhöhungen, bauliche Veränderungen, den Mietgebrauch, die Mietsicherheit (gleich, in welcher Form die Kaution zu erbringen ist, ob als Barkaution, Bürgschaft oder in sonstiger Weise), die Vertragsverlängerung oder die Vertragskündigung, die Räumung, das Vermieterpfandrecht, Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz des Vertragspartners oder andere rechtliche Probleme.

Rechtsinfos

Abrechnung von Mietnebenkosten nach dem Abflussprinzip

BGH, Urteile vom 20.02.2008, VIII ZR 27/07, VIII ZR 49/07

Aktuelle Rechtsprechung zur Schadensersatzpflicht rauchender Mieter

BGH, Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 37/07, mit Anmerkung

Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Renovierungsklausel

BGH, Urteil vom 09.07.2008, VIII ZR 181/07

...mehr Infos


CMS Klemm & Partner Rechtsanwälte • Reetwerder 23A • 21029 Hamburg - Bergedorf • Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 • Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 • info@KlemmPartner.de

Immobilienrecht, Privates Baurecht, Öffentliches Baurecht, Belastungen des Grundeigentums, Grundstückskaufverträge, Projektsteuerungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Steuerrechtliche Fragen, Wirtschaftsrecht, Erneuerbare Energien / Windkraft, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kapitalanlagerecht, Steuer− und Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskauf, Vergaberecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht