

GesellschaftsrechtRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)
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Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst das Recht der Personengesellschaften, insbesondere der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft, ARGE), der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der stillen Gesellschaft, der Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften von Freiberuflern. Ebenso beraten wir zum Recht der Kapitalgesellschaften, insbesondere der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Genossenschaft.
Wir beraten Unternehmer, die sich mit anderen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen wollen, zur Frage der für sie richtigen Rechtsform. Gesellschaftern und Geschäftsführern helfen wir anwaltlich bei der Gestaltung ihrer Gesellschaftsverträge nebst Anstellungsverträgen, ferner bei sämtlichen Veränderungen, die den Gesellschafterbestand betreffen (Eintritt oder Ausscheiden eines Gesellschafters, Einziehung von Anteilen, Kündigung, Ausschluss etc.), bei Finanzierungsfragen, bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Aufspaltungen und Eingliederungen, bei Unternehmenskäufen und auch bei Fragen zur Liquidation.
In der Unternehmenskrise helfen wir Ihnen, sich rechtlich korrekt zu verhalten und die Entstehung persönlicher Schadensersatzpflichten, auch in Form einer Haftung gegenüber dem Finanzamt und gegenüber Sozialversicherungsträgern, zu vermeiden. Besonderes Augenmerk verdienen die Geschäftsführerpflichten bei drohender Insolvenz, zumal Fehler dann oftmals auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch deshalb lohnt sich in der Unternehmenskrise der rechtzeitige Weg zum Rechtsanwalt.Rechtsinfos
GmbH-Geschäftsfüher: Fristlose Kündigung bei Beteiligungsverkauf ohne Zustimmung der Gesellschafter?
BGH, Beschluss vom 10.12.2007, II ZR 289/06
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