

GenehmigungsverfahrenRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)
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Im "klassischen" Baugenehmigungsverfahren geht es um die planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben.
Insbesondere bei größeren Projekten ist die frühzeitige Hinzuziehung des spezialisierten Anwalts sinnvoll. Zur Vermeidung späterer (Verzögerungs-) Schäden ist schon die allererste Antragstellung in Teamarbeit mit dem Architekturbüro zu entwickeln, um drohende Genehmigungshindernisse, aber auch im Raum stehende Nachbaranfechtungen auszuschließen. Wichtig ist dabei die Wahl der richtigen Verfahrensart, abhängig von zu den gewärtigenden Hindernissen bei der Projektrealisierung:
- Vorbescheids- oder Bauantragsverfahren?
- Wenn Vorbescheidsverfahren: Was macht der Antragsteller zum Verfahrensgegenstand, was nicht?
- Wenn Bauantragsverfahren: "Voll"-Genehmigungsverfahren, vereinfachtes Verfahren oder bloßes Anzeigeverfahren?
Aus der Perspektive des Bauherrn gleicht die Situation dem Schachspiel: Die richtige Eröffnung entscheidet über die Position im späteren Widerspruchs- und Klageverfahren.
Was für das "klassische" Baugenehmigungsverfahren gilt, gilt ebenso und erst recht für aufwändigere Genehmigungsverfahren wie beispielsweise das immissionsschutzrechtliche Verfahren zur Genehmigung einer "Windfarm" mit 3 und mehr Windkraftanlagen. Die sorgfältige Analyse des Machbaren beschleunigt Genehmigungsverfahren und vermeidet unnötige Widerspruchs- und Klageverfahren.
In anschließenden Widerspruchs- und Klageverfahren ist qualifizierte und engagierte Rechtsvertretung angesichts der heutigen Verfahrenskomplexität in aller Regel unerlässlich.
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