Zur Hauptnaviagtion springen

Zum Inhalt springen

Rechtsanwälte - Hamburg > Öffentliches Baurecht > Erneuerbare Energien, Windkraft

Kontakt Kontakt Sitemap Sitemap Impresum Impressum

Erneuerbare Energien / Windkraft

Print

Erneuerbare Energien / Windkraft

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Im Recht der erneuerbaren Energien liegt der Schwerpunkt der Rechtsanwälte Klemm & Partner im Recht der Windkraftanlagen, genauer: der bundesweiten Projektierung einzelner Windkraftanlagen sowie größerer Windfarmen bis hin zur Genehmigungsreife, der Erwirkung der baurechtlichen und/ oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sowie gegebenenfalls deren Verteidigung gegen Drittanfechtungen.

Grundlage jeder erfolgreichen Projektentwicklung ist die gründliche Aufarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Bestimmende Faktoren sind insbesondere die raumordnungsrechtlichen Vorgaben, die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan), die im Raum stehenden immissionsschutzrechtlichen Belange (Lärmentwicklung und Schattenwurf) sowie die naturschutzrechtlichen Einschränkungen des nationalen und europäischen Rechts.

Die raumordnungsrechtliche Kontingentierung von Windkraftanlagen/Windfarmen in Eignungsgebieten, Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten wirft komplexe Rechtsfragen auf, die in einem möglichst frühen Stadium, im adhoc-Team mit Planern und Investoren, konstruktiv zu lösen sind. Gleiches gilt für (rechtswirksame?) Planausweisungen in kommunalen Bauleitplänen, im Spannungsfeld zwischen raumordnungsrechtlicher Bindung und planerischer Abwägung. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Planungsträgern begleiten wir die die Vorhabenzulässigkeit herbeiführende kommunale Bauleitplanung und entwerfen bzw. prüfen die erforderlichen städtebaulichen Verträge.

Darüber hinaus beraten wir bei

  • der Sicherung der Vorhabengrundstücke durch Abschluss beiderseits ausgewogener, zugleich "sicherer" Nutzungsverträge mit den Grundstückseigentümern,
  • der Begründung von Dienstbarkeiten zur Errichtung und zum Betrieb der Anlagen sowie zur Begründung von Leitungsrechten,
  • Verhandlungen mit dem zuständigen Netzbetreiber um Netzanschluss und Einspeisungsvergütung,
  • Verhandlungen mit finanzierenden Banken sowie der
  • der Formulierung von Gesellschaftsverträgen.
Im Juristischen Beirat des Bundesverbands Windenergie e.V. sind wir seit dessen Gründung vertreten.

Rechtsinfos

Rechtsunsicherheit für Windrad-Betreiber beendet

Bund und Länder ziehen Konsequenzen aus dem Windfarm-Urteil des BVerwG

Umsetzung des Windfarm-Urteils des BVerwG vom 30.6.2004 - 4 C 9/03 -

Erlasspraxis der Länder

In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung als unbenannter öffentlicher Belang

BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 4 C 5/04 -

...mehr Infos


CMS Klemm & Partner Rechtsanwälte • Reetwerder 23A • 21029 Hamburg - Bergedorf • Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 • Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 • info@KlemmPartner.de

Verwaltungsrecht, Öffentliches Baurecht, Anliegerbeitragsrecht, Baulanderschließung, Denkmalschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Kommunalrecht, Naturschutzrecht, Staatshaftungsrecht, Straßen− und Wegerecht, Umweltrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Einzelhandelsrecht, Fachplanungsrecht, Wett− und Glücksspielrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Handelsrecht, Kapitalanlagerecht, Steuer− und Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskauf, Vergaberecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Öffentliches Baurecht, Baulanderschließung, Baunachbarrecht, Bauplanungsrecht, Denkmalschutzrecht, Genehmigungsverfahren, Raumordnungsrecht, Einzelhandelsrecht, Fachplanungsrecht