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Belastungen des Grundeigentums

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Belastungen des Grundeigentums

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Die Immobilienrechtler der Kanzlei Klemm & Partner beraten und unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihrer Grundstückskaufverträge sowie bei der Realisierung Ihrer Bauvorhaben. In beiden Fällen treten zahlreiche Probleme auf, die sich nur durch eine Belastung des Grundeigentums lösen lassen oder durch diese hervorgerufen werden:
  • Die das Immobiliengeschäft finanzierende Bank verlangt nach Grundschulden oder Hypotheken am Eigentum. Welche Regeln sind für die jeweilige Abwicklung zu beachten?
  • Ein potentieller Käufer für Ihre Immobilie will nur "lastenfrei" erwerben. Was bedeutet dies konkret? Über welche Belastungen müssen Sie als Verkäufer aufklären, um nicht die Rückabwicklung des Vertrages zu riskieren?
  • Sie wollen ein Grundstück erwerben, welches aus alter Zeit mit einem Wohnrecht, einem Leibgeding (Altenteil), einer Reallast oder einem Vorkaufsrecht belastet ist. Welche Risiken sind mit diesen Belastungen verbunden?
  • Der Verkäufer der Immobilie kann nur ein Erbbaurecht übertragen. Was bedeutet dies für den Kaufpreis und wo liegen die Unterschiede zum Eigentumserwerb oder zur Erbpacht?
  • Der Nachbar begehrt ein in das Grundbuch einzutra-gendes Wege- und Leitungsrecht, eine sog. Grund-dienstbarkeit. Andernfalls will er ein Notwegerecht ausüben. Muss die Eigentumsbeeinträchtigung ge-duldet werden? Welche Gegenleistung wäre ange-messen?
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